Ein alltägliches Szenario
Unter MIFID II muss der Vertrieb allen von ihm angebotenen Produkten einen Zielmarkt zuweisen. Der Zielmarkt beschreibt, für welche Kundenkategorien das Produkt grundsätzlich geeignet ist. Dabei müssen alle Produkte nach einer Reihe von Kriterien (Anlageziele, Anlagehorizont, Verlusttragfähigkeit, Risikoaversion, erforderliche Kenntnisse, etc.) konsistent eingestuft werden. Klingt intelligent? Ist es aber nicht.